Buergerliches Gesetzbuch BGB Paragraph 0212 bis BGB Paragraph 0225

BGB - Teil1

natuerliche personen  juristische personen  allgemeiner teil  vertrag  genehmigung  vereine  willenserklärung  geschäftsfähigkeit  vollmacht  einwilligung  gläubiger verzug

vollstreckung  begründung  vertragsstrafe vertragsverhandlung  abschnitt1 abschnitt2 abschitt3 abschnitt4 abschnitt5 erstes buch zweites buch drittes buch allgemeine vorschriften

Sponsors:
Kredit online Kredite online Beamtendarlehen - Beamtenkredit

Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 1.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 2.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 3.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 4.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 5.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 6.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 7.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 8.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 9.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 10.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 11.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 12.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 13.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 14.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 15.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 16.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 17.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 18.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 19.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 20.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 20.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 21.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 22.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 23.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 24.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 25.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 26.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 27.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 28.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 29.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 30.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 31.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 32.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 33.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 34.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 35.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 36.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 37.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 38.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 39.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 40.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 41.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 42.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 43.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 44.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 45.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 46.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 47.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 48.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 49.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 50.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 51.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 52.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 53.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 54.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 55.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 55a.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 56.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 57.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 58.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 59.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 60.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 61.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 62.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 63.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 64.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 65.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 66.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 67.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 68.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 69.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 70.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 71.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 72.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 73.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 74.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 75.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 76.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 77.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 78.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 79.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 80.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 81.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 82.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 83.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 84.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 85.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 86.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 87.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 88.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 89.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 90.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 90a.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 91.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 92.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 93.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 94.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 95.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 96.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 97.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 98.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 99.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 100.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 101.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 102.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 103.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 104.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 105.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 106.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 107.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 108.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 109.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 110.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 111.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 112.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 113.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 114.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 115.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 116.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 117.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 118.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 119.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 120.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 121.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 122.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 123.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 124.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 125.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 126.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 127.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 127a.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 128.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 129.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 130.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 131.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 132.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 133.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 134.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 135.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 136.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 137.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 138.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 139.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 140.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 141.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 142.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 143.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 144.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 145.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 146.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 147.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 148.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 149.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 150.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 151.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 152.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 153.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 154.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 155.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 156.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 157.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 158.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 159.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 160.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 161.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 162.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 163.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 164.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 165.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 166.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 167.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 168.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 169.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 170.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 171.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 172.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 173.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 174.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 175.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 176.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 177.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 178.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 179.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 180.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 181.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 182.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 183.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 184.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 185.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 186.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 187.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 188.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 189.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 190.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 191.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 192.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 193.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 194.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 195.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 196.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 197.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 198.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 199.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 200.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 201.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 202.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 203.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 204.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 205.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 206.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 207.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 208.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 209.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 210.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 211.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 212.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 212a.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 213.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 214.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 215.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 216.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 217.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 218.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 219.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 220.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 221.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 222.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 223.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 224.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 225.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 226.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 227.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 228.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 229.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 230.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 231.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 232.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 233.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 234.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 235.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 236.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 237.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 238.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 239.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 240.

 

Paragraph51.

Das Vermögen darf den Anfallberechtigten nicht vor dem Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung der Auflösung des Vereins oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit ausgeantwortet werden.



Paragraph 187.

(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.



Paragraph 230.

(1) Die Selbsthilfe darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist.

(2) Im Falle der Wegnahme von Sachen ist, sofern nicht Zwangsvollstreckung erwirkt wird, der dingliche Arrest zu beantragen.

(3) Im Falle der Festnahme des Verpflichteten ist, sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt wird, der persönliche Sicherheitsarrest bei dem Amtsgerichte zu beantragen, in dessen Bezirke die Festnahme erfolgt ist; der Verpflichtete ist unverzüglich dem Gerichte vorzuführen.

(4) Wird der Arrestantrag verzögert oder abgelehnt, so hat die Rückgabe der weggenommenen Sachen und die Freilassung des Festgenommenen unverzüglich zu erfolgen.



Paragraph 393.

Gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist die Aufrechnung nicht zulässig.



Paragraph 418.

(1) Infolge der Schuldübernahme erlöschen die für die Forderung bestellten Bürgschaften und Pfandrechte. Besteht für die Forderung eine Hypothek oder eine Schiffshypothek, so tritt das gleiche ein, wie wenn der Gläubiger auf die Hypothek oder die Schiffshypothek verzichtet. Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der Bürge oder derjenige, welchem der verhaftete Gegenstand zur Zeit der Schuldübernahme gehört, in diese einwilligt.

(2) Ein mit der Forderung für den Fall des Konkurses verbundenes Vorzugsrecht kann nicht im Konkurs über das Vermögen des Übernehmers geltend gemacht werden.



Paragraph631.

(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.



Paragraph 786.

Der Anspruch des Anweisungsempfängers gegen den Angewiesenen aus der Annahme verjährt in drei Jahren.



Paragraph 828.

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat. Das gleiche gilt von einem Taubstummen.



Paragraph 987.

(1) Der Besitzer hat dem Eigentümer die Nutzungen herauszugeben, die er nach dem Eintritte der Rechtshängigkeit zieht.

(2) Zieht der Besitzer nach dem Eintritte der Rechtshängigkeit Nutzungen nicht, die er nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft ziehen könnte, so ist er dem Eigentümer zum Ersatze verpflichtet, soweit ihm ein Verschulden zur Last fällt.



Paragraph89.

(1) Die Vorschrift des § 31 findet auf den Fiskus sowie auf die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechtes entsprechende Anwendung.

(2) Das gleiche gilt, soweit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechtes der Konkurs zulässig ist, von der Vorschrift des § 42 Abs. 2.



Paragraph 143.

(1) Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner.

(2) Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrage der andere Teil, im Falle des § 123 Abs. 2 Satz 2 derjenige, welcher aus dem Vertrag unmittelbar ein Recht erworben hat.

(3) Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft, das einem anderen gegenüber vorzunehmen war, ist der andere der Anfechtungsgegner. Das gleiche gilt bei einem Rechtsgeschäfte, das einem anderen oder einer Behörde gegenüber vorzunehmen war, auch dann, wenn das Rechtsgeschäft der Behörde gegenüber vorgenommen worden ist.

(4) Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft anderer Art ist Anfechtungsgegner jeder, der aufgrund des Rechtsgeschäfts unmittelbar einen rechtlichen Vorteil erlangt hat. Die Anfechtung kann jedoch, wenn die Willenserklärung einer Behörde gegenüber abzugeben war, durch Erklärung gegenüber der Behörde erfolgen; die Behörde soll die Anfechtung demjenigen mitteilen, welcher durch das Rechtsgeschäft unmittelbar betroffen worden ist.



Paragraph 243.

(1) Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Sache von mittlerer Art und Güte zu leisten.

(2) Hat der Schuldner das zur Leistung einer solchen Sache seinerseits Erforderliche getan, so beschränkt sich das Schuldverhältnis auf diese Sache.



Paragraph 343.

(1) Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht bloß das Vermögensinteresse, in Betracht zu ziehen. Nach der Entrichtung der Strafe ist die Herabsetzung ausgeschlossen.

(2) Das gleiche gilt auch außer den Fällen der §§ 339, 342, wenn jemand eine Strafe für den Fall verspricht, daß er eine Handlung vornimmt oder unterläßt.



Paragraph 444.

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer über die den verkauften Gegenstand betreffenden rechtlichen Verhältnisse, insbesondere im Falle des Verkaufs eines Grundstücks über die Grenzen, Gerechtsame und Lasten, die nötige Auskunft zu erteilen und ihm die zum Beweise des Rechtes dienenden Urkunden, soweit sie sich in seinem Besitze befinden, auszuliefern. Erstreckt sich der Inhalt einer solchen Urkunde auch auf andere Angelegenheiten, so ist der Verkäufer nur zur Erteilung eines öffentlich beglaubigten Auszugs verpflichtet.



Paragraph646.

Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen, so tritt in den Fällen der §§ 638, 641, 644, 645 an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes.



Paragraph 742.

Im Zweifel ist anzunehmen, daß den Teilhabern gleiche Anteile zustehen.



Paragraph 842.

Die Verpflichtung zum Schadensersatze wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt.



Paragraph 941.

Die Ersitzung wird unterbrochen, wenn der Eigentumsanspruch gegen den Eigenbesitzer oder im Falle eines mittelbaren Eigenbesitzes gegen den Besitzer gerichtlich geltend gemacht wird, der sein Recht zum Besitze von dem Eigenbesitzer ableitet; die Unterbrechung tritt jedoch nur zugunsten desjenigen ein, welcher sie herbeiführt. Die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 209 bis 212, 216, 219, 220 finden entsprechende Anwendung.

 
Finanz Lexikon  Kredit Urteile
Kredit Lexikon  Darlehen beantragen
Baufinanzierung
Autokredit online


Sitemap: 1  2  3  4  5  6  7  8  9  10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70