Buergerliches Gesetzbuch BGB Paragraph 0130 bis BGB Paragraph 0174

BGB - Teil1

natuerliche personen  juristische personen  allgemeiner teil  vertrag  genehmigung  vereine  willenserklärung  geschäftsfähigkeit  vollmacht  einwilligung  gläubiger verzug

vollstreckung  begründung  vertragsstrafe vertragsverhandlung  abschnitt1 abschnitt2 abschitt3 abschnitt4 abschnitt5 erstes buch zweites buch drittes buch allgemeine vorschriften

Sponsors:
Kredit online Kredite online Beamtendarlehen - Beamtenkredit

Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 1.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 2.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 3.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 4.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 5.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 6.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 7.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 8.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 9.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 10.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 11.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 12.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 13.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 14.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 15.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 16.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 17.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 18.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 19.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 20.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 20.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 21.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 22.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 23.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 24.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 25.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 26.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 27.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 28.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 29.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 30.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 31.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 32.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 33.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 34.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 35.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 36.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 37.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 38.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 39.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 40.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 41.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 42.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 43.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 44.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 45.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 46.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 47.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 48.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 49.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 50.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 51.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 52.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 53.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 54.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 55.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 55a.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 56.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 57.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 58.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 59.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 60.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 61.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 62.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 63.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 64.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 65.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 66.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 67.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 68.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 69.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 70.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 71.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 72.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 73.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 74.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 75.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 76.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 77.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 78.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 79.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 80.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 81.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 82.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 83.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 84.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 85.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 86.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 87.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 88.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 89.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 90.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 90a.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 91.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 92.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 93.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 94.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 95.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 96.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 97.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 98.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 99.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 100.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 101.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 102.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 103.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 104.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 105.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 106.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 107.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 108.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 109.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 110.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 111.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 112.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 113.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 114.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 115.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 116.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 117.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 118.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 119.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 120.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 121.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 122.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 123.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 124.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 125.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 126.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 127.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 127a.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 128.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 129.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 130.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 131.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 132.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 133.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 134.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 135.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 136.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 137.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 138.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 139.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 140.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 141.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 142.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 143.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 144.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 145.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 146.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 147.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 148.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 149.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 150.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 151.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 152.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 153.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 154.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 155.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 156.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 157.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 158.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 159.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 160.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 161.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 162.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 163.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 164.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 165.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 166.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 167.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 168.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 169.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 170.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 171.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 172.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 173.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 174.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 175.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 176.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 177.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 178.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 179.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 180.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 181.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 182.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 183.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 184.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 185.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 186.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 187.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 188.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 189.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 190.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 191.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 192.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 193.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 194.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 195.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 196.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 197.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 198.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 199.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 200.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 201.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 202.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 203.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 204.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 205.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 206.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 207.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 208.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 209.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 210.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 211.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 212.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 212a.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 213.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 214.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 215.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 216.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 217.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 218.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 219.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 220.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 221.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 222.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 223.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 224.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 225.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 226.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 227.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 228.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 229.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 230.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 231.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 232.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 233.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 234.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 235.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 236.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 237.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 238.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 239.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 240.

 

Paragraph49.

(1) Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen, die Gläubiger zu befriedigen und den Überschuß den Anfallberechtigten auszuantworten. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen. Die Einziehung der Forderungen sowie die Umsetzung des übrigen Vermögens in Geld darf unterbleiben, soweit diese Maßregeln nicht zur Befriedigung der Gläubiger oder zur Verteilung des Überschusses unter die Anfallberechtigten erforderlich sind.

(2) Der Verein gilt bis zur Beendigung der Liquidation als fortbestehend, soweit der Zweck der Liquidation es erfordert.



Paragraph 162.

(1) Wird der Eintritt der Bedingung von der Partei, zu deren Nachteil er gereichen würde, wider Treu und Glauben verhindert, so gilt die Bedingung als eingetreten.

(2) Wird der Eintritt der Bedingung von der Partei, zu deren Vorteil er gereicht, wider Treu und Glauben herbeigeführt, so gilt der Eintritt als nicht erfolgt.



Paragraph 236.

Mit einer Buchforderung gegen das Reich oder gegen einen Bundesstaat kann Sicherheit nur in Höhe von drei Vierteilen des Kurswerts der Wertpapiere geleistet werden, deren Aushändigung der Gläubiger gegen Löschung seiner Forderung verlangen kann.



Paragraph 376.

(1) Der Schuldner hat das Recht, die hinterlegte Sache zurückzunehmen.

(2) Die Rücknahme ist ausgeschlossen:

1. wenn der Schuldner der Hinterlegungsstelle erklärt, daß er auf das Recht zur Rücknahme verzichte;

2. wenn der Gläubiger der Hinterlegungsstelle die Annahme erklärt;

3. wenn der Hinterlegungsstelle ein zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ergangenes rechtskräftiges Urteil vorgelegt wird, das die Hinterlegung für rechtmäßig erklärt.



Paragraph 426.

(1) Die Gesamtschuldner sind im Verhältnisse zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern zu tragen.

(2) Soweit ein Gesamtschuldner den Gläubiger befriedigt und von den übrigen Schuldnern Ausgleichung verlangen kann, geht die Forderung des Gläubigers gegen die übrigen Schuldner auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum Nachteile des Gläubigers geltend gemacht werden.



Paragraph638.

(1) Der Anspruch des Bestellers auf Beseitigung eines Mangels des Werkes sowie die wegen des Mangels dem Besteller zustehenden Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz verjähren, sofern nicht der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat, in sechs Monaten, bei Arbeiten an einem Grundstück in einem Jahre, bei Bauwerken in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme des Werkes.

(2) Die Verjährungsfrist kann durch Vertrag verlängert werden.



Paragraph 761.

Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leibrente versprochen wird, ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich.



Paragraph 822.

Wendet der Empfänger das Erlangte unentgeltlich einem Dritten zu, so ist, soweit infolgedessen die Verpflichtung des Empfängers zur Herausgabe der Bereicherung ausgeschlossen ist, der Dritte zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn er die Zuwendung von dem Gläubiger ohne rechtlichen Grund erhalten hätte.



Paragraph 960.

(1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.

(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.

(3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren.



Paragraph67.

(1) Jede Änderung des Vorstandes ist von dem Vorstand zur Eintragung anzumelden. Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Änderung beizufügen.

(2) Die Eintragung gerichtlich bestellter Vorstandsmitglieder erfolgt von Amts wegen.



Paragraph 141.

(1) Wird ein nichtiges Rechtsgeschäft von demjenigen, welcher es vorgenommen hat, bestätigt, so ist die Bestätigung als erneute Vornahme zu beurteilen.

(2) Wird ein nichtiger Vertrag von den Parteien bestätigt, so sind diese im Zweifel verpflichtet, einander zu gewähren, was sie haben würden, wenn der Vertrag von Anfang an gültig gewesen wäre.



Paragraph 241.

Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.



Paragraph 341.

(1) Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen, daß er seine Verbindlichkeit nicht in gehöriger Weise, insbesondere nicht zu der bestimmten Zeit, erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe neben der Erfüllung verlangen.

(2) Steht dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der nicht gehörigen Erfüllung zu, so finden die Vorschriften des § 340 Abs. 2 Anwendung.

(3) Nimmt der Gläubiger die Erfüllung an, so kann er die Strafe nur verlangen, wenn er sich das Recht dazu bei der Annahme vorbehält.



Paragraph 442.

Bestreitet der Verkäufer den vom Käufer geltend gemachten Mangel im Rechte, so hat der Käufer den Mangel zu beweisen.



Paragraph644.

(1) Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Kommt der Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung des von dem Besteller gelieferten Stoffes ist der Unternehmer nicht verantwortlich.

(2) Versendet der Unternehmer das Werk auf Verlangen des Bestellers nach einem anderen Orte als dem Erfüllungsorte, so finden die für den Kauf geltenden Vorschriften des § 447 entsprechende Anwendung.



Paragraph 740.

(1) Der Ausgeschiedene nimmt an dem Gewinn und dem Verluste teil, welcher sich aus den zur Zeit seines Ausscheidens schwebenden Geschäften ergibt. Die übrigen Gesellschafter sind berechtigt, diese Geschäfte so zu beendigen, wie es ihnen am vorteilhaftesten erscheint.

(2) Der Ausgeschiedene kann am Schlusse jedes Geschäftsjahrs Rechenschaft über die inzwischen beendigten Geschäfte, Auszahlung des ihm gebührenden Betrags und Auskunft über den Stand der noch schwebenden Geschäfte verlangen.



Paragraph 840.

(1) Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.

(2) Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 831, 832 zum Ersatze des von einem anderen verursachten Schadens verpflichtet ist, auch der andere für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnisse zueinander der andere allein, im Falle des § 829 der Aufsichtspflichtige allein verpflichtet.

(3) Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 833 bis 838 zum Ersatze des Schadens verpflichtet ist, ein Dritter für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnisse zueinander der Dritte allein verpflichtet.



Paragraph 939.

Die Ersitzung kann nicht beginnen und, falls sie begonnen hat, nicht fortgesetzt werden, solange die Verjährung des Eigentumsanspruchs gehemmt ist oder ihrer Vollendung die Vorschriften der §§ 206, 207 entgegenstehen.

 
Finanz Lexikon  Kredit Urteile
Kredit Lexikon  Darlehen beantragen
Baufinanzierung
Autokredit online


Sitemap: 1  2  3  4  5  6  7  8  9  10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70