Buergerliches Gesetzbuch BGB Paragraph 0213 bis BGB Paragraph 0228

BGB - Teil1

natuerliche personen  juristische personen  allgemeiner teil  vertrag  genehmigung  vereine  willenserklärung  geschäftsfähigkeit  vollmacht  einwilligung  gläubiger verzug

vollstreckung  begründung  vertragsstrafe vertragsverhandlung  abschnitt1 abschnitt2 abschitt3 abschnitt4 abschnitt5 erstes buch zweites buch drittes buch allgemeine vorschriften

Sponsors:
Kredit online Kredite online Beamtendarlehen - Beamtenkredit

Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 1.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 2.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 3.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 4.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 5.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 6.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 7.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 8.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 9.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 10.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 11.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 12.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 13.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 14.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 15.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 16.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 17.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 18.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 19.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Erster Titel. Natürliche Personen » § 20.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 20.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 21.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 22.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 23.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 24.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 25.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 26.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 27.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 28.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 29.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 30.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 31.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 32.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 33.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 34.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 35.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 36.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 37.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 38.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 39.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 40.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 41.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 42.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 43.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 44.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 45.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 46.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 47.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 48.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 49.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 50.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 51.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 52.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 53.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 54.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 55.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 55a.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 56.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 57.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 58.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 59.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 60.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 61.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 62.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 63.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 64.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 65.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 66.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 67.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 68.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 69.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 70.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 71.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 72.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 73.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 74.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 75.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 76.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 77.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 78.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;I. Vereine » § 79.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 80.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 81.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 82.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 83.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 84.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 85.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 86.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 87.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;II. Stiftungen » § 88.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 89.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 90.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 90a.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 91.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 92.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 93.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 94.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 95.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 96.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 97.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 98.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 99.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 100.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 101.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 102.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Erster Abschnitt. Personen ;Zweiter Titel. Juristische Personen ;III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes » § 103.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 104.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 105.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 106.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 107.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 108.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 109.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 110.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 111.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 112.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 113.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 114.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Erster Titel. Geschäftsfähigkeit » § 115.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 116.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 117.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 118.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 119.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 120.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 121.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 122.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 123.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 124.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 125.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 126.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 127.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 127a.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 128.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 129.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 130.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 131.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 132.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 133.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 134.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 135.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 136.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 137.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 138.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 139.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 140.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 141.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 142.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 143.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Zweiter Titel. Willenserklärung » § 144.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 145.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 146.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 147.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 148.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 149.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 150.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 151.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 152.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 153.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 154.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 155.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 156.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Dritter Titel. Vertrag » § 157.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 158.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 159.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 160.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 161.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 162.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung » § 163.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 164.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 165.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 166.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 167.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 168.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 169.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 170.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 171.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 172.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 173.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 174.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 175.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 176.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 177.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 178.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 179.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 180.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht » § 181.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 182.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 183.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 184.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 185.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 186.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 187.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 188.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 189.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 190.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 191.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 192.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 193.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 194.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 195.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 196.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 197.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 198.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 199.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 200.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 201.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 202.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 203.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 204.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 205.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 206.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 207.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 208.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 209.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 210.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 211.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 212.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 212a.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 213.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 214.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 215.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 216.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 217.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 218.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 219.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 220.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 221.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 222.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 223.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 224.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 225.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 226.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 227.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 228.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 229.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 230.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 231.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 232.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 233.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 234.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 235.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 236.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 237.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 238.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 239.
Erstes Buch. Allgemeiner Teil ;Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte ;Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung » § 240.

 

Paragraph39.

(1) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.

(2) Durch Satzung kann bestimmt werden, daß der Austritt nur am Schlusse eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen.



Paragraph 187.

(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.



Paragraph 295.

Ein wörtliches Angebot des Schuldners genügt, wenn der Gläubiger ihm erklärt hat, daß er die Leistung nicht annehmen werde, oder wenn zur Bewirkung der Leistung eine Handlung des Gläubigers erforderlich ist, insbesondere wenn der Gläubiger die geschuldete Sache abzuholen hat. Dem Angebote der Leistung steht die Aufforderung an den Gläubiger gleich, die erforderliche Handlung vorzunehmen.



Paragraph 394.

Soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist, findet die Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt. Gegen die aus Kranken-, Hilfs- oder Sterbekassen, insbesondere aus Knappschaftskassen und Kassen der Knappschaftsvereine, zu beziehenden Hebungen können jedoch geschuldete Beiträge aufgerechnet werden.



Paragraph 471.

Findet im Falle des Verkaufs mehrerer Sachen für einen Gesamtpreis die Wandelung nur in Ansehung einzelner Sachen statt, so ist der Gesamtpreis in dem Verhältnisse herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Gesamtwert der Sachen in mangelfreiem Zustande zu dem Werte der von der Wandelung nicht betroffenen Sachen gestanden haben würde.



Paragraph694.

Der Hinterleger hat den durch die Beschaffenheit der hinterlegten Sache dem Verwahrer entstehenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, daß er die gefahrdrohende Beschaffenheit der Sache bei der Hinterlegung weder kennt noch kennen muß oder daß er sie dem Verwahrer angezeigt oder dieser sie ohne Anzeige gekannt hat.



Paragraph 786.

Der Anspruch des Anweisungsempfängers gegen den Angewiesenen aus der Annahme verjährt in drei Jahren.



Paragraph 862.

(1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitze gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft besitzt und der Besitz in dem letzten Jahre vor der Störung erlangt worden ist.



Paragraph 987.

(1) Der Besitzer hat dem Eigentümer die Nutzungen herauszugeben, die er nach dem Eintritte der Rechtshängigkeit zieht.

(2) Zieht der Besitzer nach dem Eintritte der Rechtshängigkeit Nutzungen nicht, die er nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft ziehen könnte, so ist er dem Eigentümer zum Ersatze verpflichtet, soweit ihm ein Verschulden zur Last fällt.



Paragraph90.

Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.



Paragraph 129.

(1) Ist durch Gesetz für eine Erklärung öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muß die Erklärung schriftlich abgefaßt und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden. Wird die Erklärung von dem Aussteller mittels Handzeichens unterzeichnet, so ist die im § 126 Abs. 1 vorgeschriebene Beglaubigung des Handzeichens erforderlich und genügend.

(2) Die öffentliche Beglaubigung wird durch die notarielle Beurkundung der Erklärung ersetzt.



Paragraph 229.

Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtigt ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, daß die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.



Paragraph 330.

Wird in einem Lebensversicherungs- oder einem Leibrentenvertrage die Zahlung der Versicherungssumme oder der Leibrente an einen Dritten bedungen, so ist im Zweifel anzunehmen, daß der Dritte unmittelbar das Recht erwerben soll, die Leistung zu fordern. Das gleiche gilt, wenn bei einer unentgeltlichen Zuwendung dem Bedachten eine Leistung an einen Dritten auferlegt oder bei einer Vermögens- oder Gutsübernahme von dem Übernehmer eine Leistung an einen Dritten zum Zwecke der Abfindung versprochen wird.



Paragraph 430.

Die Gesamtgläubiger sind im Verhältnisse zueinander zu gleichen Anteilen berechtigt, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.



Paragraph630.

Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teile ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienste zu erstrecken.



Paragraph 729.

Wird die Gesellschaft in anderer Weise als durch Kündigung aufgelöst, so gilt die einem Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag übertragene Befugnis zur Geschäftsführung zu seinen Gunsten gleichwohl als fortbestehend, bis er von der Auflösung Kenntnis erlangt oder die Auflösung kennen muß.



Paragraph 828.

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat. Das gleiche gilt von einem Taubstummen.



Paragraph 929.

Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, daß der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, daß das Eigentum übergeben soll. Ist der Erwerber im Besitze der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.

 
Finanz Lexikon  Kredit Urteile
Kredit Lexikon  Darlehen beantragen
Baufinanzierung
Autokredit online


Sitemap: 1  2  3  4  5  6  7  8  9  10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70